die "11/9/7-regelung"
bei der "11/9/7-regelung" handelt es sich um eine abmachung zwischen galerie, hersteller und, na, sagen wir, kurator. könnten auch sagen: agent. die "11/9/7-regelung" besagt also: sollte den hersteller ein agent/eine agentin an irgendeine galerie anderswo vermitteln, zu der der hersteller noch keinerlei kontakte hatte, mit der folge, dass diese galerie den hersteller dann erstens ausstellt und zweitens auch in ihr programm aufnimmt, dann gehen bei evtl. verkäufen über diese galerie von den 50% des verkaufserlöses, die der hersteller normalerweise erhält, im ersten jahr 11%, im zweiten jahr 9% und im dritten jahr 7% an den/die agent/in. na, sagen wir, kurator/in. die galerie erhält feste 50% des verkaufspreises. das würde bedeuten, im ersten jahr erhielte der hersteller pro verkauf in ebenjener galerie 39%, im zweiten jahr 41% und im dritten jahr 43% des verkaufserlöses. hab´ ich das jetzt so richtig verstanden?
schneck06 - 31. Jan, 22:57




